Ortsgericht
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Allgemeines zu den Ortsgerichten
Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Die Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung (Justizverwaltung) eingebunden. Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichts ist das jeweilige Amtsgericht.
Die Gemeinde Kefenrod verfügt über einen Ortsgerichtsbezirk.
Für die Ortsgerichte sind jeweils ein Ortsgerichtsvorsteher, ein stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher und drei Ortsgerichtsschöffen bestellt.
Die Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde - durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung - von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichtes ernannt. Die Amtszeit beträgt in der Regel zehn Jahre.
Ortsgerichtsmitglieder dürfen in der Regel nur innerhalb ihres Amtsbezirkes tätig werden.
Mitglieder des Ortsgerichtes Kefenrod | |
Bernd Kling | Reinhold Horr |
Ortsgerichtsvorsteher 06049-1388 oder 06049-9606-10 oder | Stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher 06049-9606-10
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Sprechzeiten
Nach telefonischer Vereinbarung und Terminabsprache, jeden Dienstag in der Gemeindeverwaltung Kefenrod, Hitzkirchener Str. 19, 63699 Kefenrod.
Ortsgerichtsvorsteher Bernd Kling
+496049-1388
Ortsgericht Kefenrod Verwaltung Jessica Vosseler
+496049-9606-10
Gebühren für Beglaubigungen
pro Unterschrift - 7,50 €
Aufgabengebiete
Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
Sterbefallsanzeigen
Sicherung des Nachlasses
Mitwirkung bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
Schätzungen