Bauleitplanung
Bauvorhaben - was können wir für Sie tun?
Die wichtigsten Informationen in Kurzfassung:
Liegt Ihr Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (Baugebiet)?
In einem Bebauungsplan sind Festsetzungen wie die Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen definiert. Auch können zu den überbaubaren Flächen durch Baugrenzen oder Baulinien, Vorgaben über Bepflanzung, Dachneigung, Dachformen und -farben, Fassadenfarben u. a. vorgeschrieben werden.
Vor der Planung Ihrer Vorhaben empfehlen wir Ihnen oder ihrem Entwurfsverfasser sich eingehend über die Festsetzungen des für Sie ausschlaggebenden Bebauungsplanes zu informieren. Die entsprechenden Bebauungspläne können Sie bei uns persönlich einsehen (Terminabsprache erforderlich!) oder als PDF auf den nachfolgenden Seiten betrachten.
Ob Sie eine Baugenehmigung benötigen oder welches Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist, ist in der Hessischen Bauordnung geregelt.
Maßgebend für das erforderliche Verfahren sind insbesondere die Lage des Grundstücks sowie die Größe und die Art und Nutzung des geplanten Vorhabens.
Wenn Sie ein Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes durchführen möchten, ist in den meisten Fällen das Freistellungsverfahren anwendbar. Wichtigste Voraussetzung des Freistellungsverfahrens ist, dass Ihr Bauvorhaben alle Festsetzungen des Bebauungsplanes einhält. Eine Baugenehmigung benötigen Sie in diesem Falle nicht, müssen aber die Bauvorlagen bei uns und der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (Wetteraukreis) einreichen.
Sofern Ihr Vorhaben die Voraussetzungen für ein Freistellungsverfahren nicht erfüllt, dann ist die Erteilung einer Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde (Wetteraukreis) im vereinfachten Verfahren erforderlich.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne auch für nähere Erläuterungen zur Verfügung.
Bebauungspläne
Öffentliche Auslegung Bebauungspläne
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