Hundesteuer - Hund anmelden
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der Hundesteuersatzung der Gemeinde Kefenrod geregelt.
Zuständige Stelle
Amt für Steuern und Finanzen
Hitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der Gemeinde Kefenrod anmelden. Für die Anmeldung können Sie unser Hundesteuerformular verwenden.
Kontakt
Kornelia Maaß-Knepper
Sachbearbeitung
Telefon: 06049-9606-21
E-Mail:
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Hundesteuer beträgt in Kefenrod
für den ersten Hund 50 €
für den zweiten Hund 70 €
für den dritten und jeden weiteren Hund 100 €
für jeden gefährlich eingestuften Hund 1000 €
Rechtsgrundlage
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde.
Was sollte ich noch wissen?
In Einzelfällen kann auf Antrag Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung gewährt werden. Dies gilt nicht, wenn es sich um Listen- bzw. gefährlichen Hund handelt.
Hundesteuer - Hund abmelden
Sie müssen Ihren Hund bei der Gemeindeverwaltung abmelden wenn,
Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
Sie keinen Hund mehr haben
Zuständige Stelle
Amt für Steuern und Finanzen
Hitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der Gemeinde Kefenrod abmelden. Für die Abmeldung können Sie unser Hundesteuerformular verwenden.
Kontakt
Kornelia Maaß-Knepper
Sachbearbeitung
Telefon: 06049-9606-21
E-Mail:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Hundesteuermarke
bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung
Rechtsgrundlage
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde.
Welche Gebühren fallen an?
Keine. Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück. Bitte fragen Sie im Amt für Steuern nach.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss innerhalb eines Monats erfolgen.