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Zurückschneiden von Hecken, Büschen und Bäumen im öffentlichen Verkehrsbereich

Kefenrod

Wir weisen darauf hin, dass die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, Hecken, Büsche und Bäume an öffentlichen Verkehrsräumen, Straßen und Gehwegen so zurückzuschneiden, dass Behinderungen und Gefährdungen ausgeschlossen sind.

Weitere Informationen erhalten Sie in der beigefügten Datei.

 

 

Vielen Dank.

Die Straßenverkehrsbehörde

der Gemeinde Kefenrod