Zurückschneiden von Hecken, Büschen und Bäumen im öffentlichen Verkehrsbereich
Kefenrod
Wir weisen darauf hin, dass die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, Hecken, Büsche und Bäume an öffentlichen Verkehrsräumen, Straßen und Gehwegen so zurückzuschneiden, dass Behinderungen und Gefährdungen ausgeschlossen sind.
Weitere Informationen erhalten Sie in der beigefügten Datei.
Vielen Dank.
Die Straßenverkehrsbehörde
der Gemeinde Kefenrod
Weitere Informationen: