Brauchtumsfeuer
Allgemeine Informationen
Zweckfeuer und Brauchtumsfeuer
Zweckfeuer:
Ein Zweckfeuer muss mindestens einen Tag vorher angemeldet werden. Die Anmeldung eines Zweckfeueres kann durch persönliche Vorsprache, per Internet-Formular oder durch einen Anruf im Bürgerbüro erledigt werden. Bei der Anmeldung ist es notwendig, dass die Örtlichkeit genau beschrieben wird (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer).
Bürgerbüro
Telefon (06049) 9606-12
Telefax (06049) 9606-17
E-Mail: buergerbuero@gemeinde-kefenrod.de
Brauchtumsfeuer:
Für die Entfachung von Brauchtumsfeuer (Oster-, Maifeuer u.a.) gibt es seit 2012 eine hessenweite einheitliche Regelung. Die Anmeldung hat mindestens 2 Wochen vor Beginnd der Veranstaltung zu erfolgen.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an den
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Telefon (06049) 9606-19
Telefax (06049) 9606-17
Email: k.schaefer-see@gemeinde-kefenrod.de
Ansprechpartner
OrdnungsamtHitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod
Kerstin Schäfer-See
Zimmer 9
Hitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod
(06049) 9606-19
Jürgen Zika
Hitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod
(06049) 9606-12