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Nutzfeuer


Allgemeine Informationen

Zweckfeuer und Brauchtumsfeuer

Zweckfeuer:

Ein Zweckfeuer muss mindestens einen Tag vorher angemeldet werden. Die Anmeldung eines Zweckfeueres kann durch persönliche Vorsprache, per Internet-Formular oder durch einen Anruf im Bürgerbüro erledigt werden.  Bei der Anmeldung ist es notwendig, dass die Örtlichkeit genau beschrieben wird (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer).

 

Bürgerbüro

Telefon (06049) 9606-12
Telefax (06049) 9606-17
E-Mail: buergerbuero@gemeinde-kefenrod.de

 

Brauchtumsfeuer:

Für die Entfachung von Brauchtumsfeuer (Oster-, Maifeuer u.a.) gibt es seit 2012 eine hessenweite einheitliche Regelung. Die Anmeldung hat mindestens 2 Wochen vor Beginnd der Veranstaltung zu erfolgen.

 

Für Fragen wenden Sie sich bitte an den

Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Telefon (06049) 9606-19
Telefax (06049) 9606-17

Email: k.schaefer-see@gemeinde-kefenrod.de

 


Ansprechpartner

Ordnungsamt
Hitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod

Rosemarie Gerlach
Hitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod
Telefon (06049) 9606-23

Jürgen Zika
Hitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod
Telefon (06049) 9606-12


Formulare


Merkblätter

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