Untersuchungsberechtigungsscheine nach dem Jugendschutzgesetz
Allgemeine Informationen
Untersuchungsberechtigungsscheine werden nur an Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr für eine I., II. oder III. Untersuchung während der Lehre ausgestellt
Bearbeitungsdauer
sofortGebühren
keine
Ansprechpartner
BürgerbüroHitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod
Rosemarie Gerlach
Hitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod
(06049) 9606-23
Jürgen Zika
Hitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod
(06049) 9606-12