Meldewesen
Allgemeine Informationen
ANMELDUNG / UMMELDUNGAn das Anmelden oder Ummelden des neuen Wohnsitzes
denkt man oft zuletzt, allerdings sollte die gesetzliche Anmelde- bzw. Ummeldefrist von einer Woche beachtet werden. Ihre neue Anschrift sollten Sie ebenfalls an weitere Behörden, Institutionen, Energieversorger, Versicherungen, Banken, Rundfunk, Telefon, etc. mitteilen.
Zur Anmeldung oder Ummeldung benötigen wir Ihren Personalausweis (dort wird eine Adressenänderung
vorgenommen) und falls Sie einen Reisepass besitzen auch diesen (dort wird der Wohnort geändert).
Eine Abmeldung der Hauptwohnung ist innerhalb der
Bundesrepublik nicht mehr notwendig.
Die Anmeldung bzw. Ummeldung ist
gebührenfrei.
Denken Sie bitte als Fahrzeughalter daran, Ihren
Kraftfahrzeugschein mitzubringen, damit wir diesen auch auf Ihre neue Adresse ändern können. Dies gilt allerdings nur, wenn sie innerhalb von Kefenrod oder aus einer Stadt/Gemeinde des Wetteraukreises um- bzw. zugezogen sind.
Beim Zuzug aus einem anderen Landkreis, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle Friedberg (Adresse und Öffnungszeiten siehe Dienstleistung "Fahrzeugscheinänderung").
Die Gebühr für die Änderung des
Kraftfahrzeugscheines beträgt 10,70 €.
Der Führerschein hingegen muss
nicht geändert werden.
ABMELDUNG
Sie ziehen aus Kefenrod ins Ausland oder sie besitzen noch eine Nebenwohnung ?
Dann müssen Sie sich abmelden.
Für die Abmeldung benötigen wir Ihren Personalausweis oder
Reisepass und das Abmeldeformular, das in unserem Bürgerbüro erhältlich ist. Die Abmeldung kann auch per Post erfolgen.
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Hessen genügt es, wenn Sie sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes anmelden.
Ansprechpartner
BürgerbüroHitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod
Rosemarie Gerlach
Hitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod
(06049) 9606-23
Jürgen Zika
Hitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod
(06049) 9606-12