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Lohnsteuerangelegenheiten


Allgemeine Informationen


Seit dem Jahr 2011 haben Sie keine neue Lohnsteuerkarte in Ihrem Briefkasten gefunden, denn die Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 war die letzte dieser Art. Ab 2011 wird die Karte durch ein elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer ersetzt. Da die Einführung dieses Verfahrens stufenweise erfolgt, wird die Lohnsteuerkarte 2010 auch für das Jahr 2011 gültig sein.

Hintergrund für die Weitergeltung der lohnsteuerkarte 2010 ist die Umstellung auf ein elektronisches Verfahren, mit dem der Arbeitgeber die Lohnsteuerdaten aus einer Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern abrufen kann.

Die Eintragung auf der Vorderseite Ihrer Lohnsteuerkarte 2010, wie z. B. Steuerklasse, Religionszugehörigkeit, Kinderfreibeträge usw., gelten auch im Jahr 2011 weiter. Sie sind allerdings verpflichtet, diese Eintragungen umgehend ändern zu lassen, wenn sie zu Ihren Gunsten abweichen. Für alle Änderungen und Neueintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 ist ab 1. Januar 2011 ausschließlich das Finanzamt zuständig. Sollten Sie im Jahr 2011 erstmalig eine Tätigkeit beginnen und nicht im Besitz der Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 sein, erhalten Sie beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung. Für Änderungen der Meldedaten an sich (z. B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder austritt) ist weiterhin das Bürgeramt zuständig.

Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod

Rosemarie Gerlach
Hitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod
Telefon (06049) 9606-23

Jürgen Zika
Hitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod
Telefon (06049) 9606-12


Formulare

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