Anmeldung zur Eheschließung (Aufgebot)
Allgemeine Informationen
Die Anmeldung der Eheschließung, auch Aufgebot genannt, erfolgt bei dem Standesamt des Wohnortes eines der Verlobten. Eine vorherige telefonische Terminabsprache ist erforderlich. Bei dieser Gelegenheit kann dann auch Datum und Uhrzeit der Eheschließung festgelegt werden. Die Eheschließung ist aber auch bei einem anderen Standesamt möglich.
Zur Anmeldung sind folgende Papiere vorzulegen:
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Gültiger Personalausweis oder Reisepass,
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Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Wohnortes
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(bei Wohnsitz in Kefenrod nicht erforderlich),
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Neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, ausgestellt von dem Standesamt, das die Geburt beurkundet hat (10,-- €).
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Bereits verheiratet gewesene
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Verlobte müssen eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister ihrer letzten Ehe vorlegen, bei Eheschließung im Ausland oder vor 1958 die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk.
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Die Anmeldung der Eheschließung ist auch per Vollmacht möglich, dabei sollte auch der Namenswunsch angegeben werden. Ein entsprechendes Formblatt finden Sie hier:
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Die von ausländischen Mitbürgern vorzulegenden Unterlagen sind beim Standesamt zu erfragen.
Folgende Gebühren fallen an:
Anmeldung der Eheschließung:
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deutsch 47,00 €
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ausländisch je 23,50 €
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Namenserklärung 23,50
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Eheschließung während der Öffnungszeiten 47,00 €
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Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten Freitags ab 12.00 Uhr 85,-- €; Samstags 09.00 - 12.00 Uhr 100,-- €
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Heiratsurkunde DIN A4 + DIN A5 12,00 € (Mehrausfertigungen die Hälfte 6,-- €)
Ansprechpartner
StandesamtHitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod
Angela Weinel
Hitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod
(06049) 9606-13