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Friedhofsangelegenheiten


Allgemeine Informationen

Bei Eintritt eines Sterbefalls ist unverzüglich ein Arzt (nach Möglichkeit der zuletzt behandelnde Hausarzt) hinzuzuziehen. Die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt des Sterbeortes hat spätestens an dem auf den Todestag folgenden Werktag zu erfolgen. Ist der Tod in einer öffentlichen Krankenanstalt eingetreten, so wird die Anmeldung des Sterbefalls in der Regel von dort vorgenommen. Für die Beurkundung des Sterbefalls ist der Personenstand des Verstorbenen nachzuweisen. In der Regel ist die Vorlage des Familienstammbuches und des Personalausweises ausreichend. Für die Erledigung der Formalitäten können die Angehörigen die Dienste eines Bestattungsunternehmens in Anspruch nehmen. Jeweils eine Sterbeurkunde für die Bestattung, die Rentenversicherung und für religiöse Zwecke ist gebührenfrei. Zusätzliche Urkunden kosten 10,- €, weitere Exemplare 5,-- €. Die Bestattung kann frühestens 48 Stunden und sollte in der Regel nicht später als 96 Stunden nach dem Eintritt des Todes erfolgen. Über die verschiedenen Möglichkeiten der Beisetzung und die zur Verfügung stehenden Grabarten gibt das Standesamt oder das Bestattungsinstitut jederzeit gerne Auskunft.

Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Standesamt
Hitzkirchener Str. 19
63699 Kefenrod